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   VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899   

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VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899 (https://dejure.org/2014,9262)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.02.2014 - B 4 K 12.899 (https://dejure.org/2014,9262)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.899 (https://dejure.org/2014,9262)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Ein Absehen ist vielmehr nur im Wege des Ermessens möglich, wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 14.05.2013 - 1 C 17/12 - InfAuslR 2013, 324/326f. Rn. 22 zum insoweit vergleichbaren § 25a AufenthG).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Denn stellt man den Grad seiner Verwurzelung im Inland dem Grad seiner Entwurzelung in Indien entgegen und bewertet seine Lebensumstände insgesamt gewichtend, ergibt sich, dass die Ablehnung seiner Aufenthaltserlaubnis und die damit verbundene Beendigung seines Aufenthalts nicht unzumutbar in sein Recht eingreift, im Bundesgebiet sein Privatleben zu führen (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 - Inf AuslR 2011, 235/237).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Es kann offen bleiben, ob der Kläger der leibliche und rechtliche Vater des gut 2 ½ Jahre alten deutschen Kindes und als Umgangsberechtigter auch Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG ist (vgl. dazu BVerfG, U. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122/125).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Der Kläger, der ausländerrechtlich gehindert war, seinen Wohnsitz in Halle zu nehmen, hat zwar versucht, seine Funktion als Vater dadurch zu erfüllen, dass er sein Besuchsrecht ausgeübt hat (vgl. dazu BVerfG, B. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - Inf 2009, 150/152) und hat dazu das Kind immer wieder aufgesucht, zuletzt nach eigenen Angaben jeden Montag für zwei Stunden.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall auf Null reduziert ist (BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382, 388-390 = InfAuslR 2009, 224/226 f.).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Dazu ist zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine Trennung für die gelebte Beziehung beider Elternteile zu dem Kind und für das Kindswohl hätte (BVerfG, Kammerbeschluss v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207/1208; st.Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Dann ist ihm auch in aller Regel eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland nicht zuzumuten und damit unmöglich (BVerwG, U.v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192/197, Rn.17 = InfAuslR 2007, 4/6 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger über intensive persönliche, soziale und wirtschaftliche Bindungen im Aufenthaltsstaat verfügen würde, d.h. so in die hiesigen Lebensverhältnisse hineingewachsen wäre und sich gleichzeitig so von Indien entfremdet hätte, dass er als faktischer Inländer praktisch deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen wäre, während ihn mit seinem Heimatland nur noch das formale Band der Staatsangehörigkeit verbindet (VGH BW, U. v. 18.01.2006 - ZAR 2006, 142/146).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Denn bei der Prüfung, ob er unverschuldet gehindert ist, auszureisen, ist zu beachten, dass es Sinn und Zweck dieses humanitären Aufenthaltstitels widerspräche, wenn derjenige, der seinen Aufenthalt in Deutschland durch Täuschung über Jahre gesichert hat, dadurch privilegiert würde, dass nach Aufdeckung der Täuschung sein Aufenthalt legalisiert und ihm damit die Perspektive eines Daueraufenthalts eröffnet würde (BVerwG, U. v. 19.04.2011 - 1 C 13/10 - NVwZ 2011, 1277/1278, Rn.19).
  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778

    Duldung; Verlöbnis; Termin zur Eheschließung nicht absehbar; keine Verwurzelung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
    Zunächst spricht bereits vieles dafür, dass sich der Kläger gar nicht auf diese völkervertraglichen Regelung berufen kann, weil er nach Abschluss seines Asylverfahrens im Bundesgebiet lediglich geduldet wurde und deshalb nicht auf den Fortbestand seines Aufenthaltes im Bundesgebiet vertrauen konnte (BayVGH, B.v. 23.05.2012 -10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 19 ZB 09.2530

    Anforderungen an den Verschuldensbegriff

  • VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 K 1697/14

    Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht;

    VG Bayreuth, Urteil vom 12.02.2014 - B 4 K 12.899 -, juris, Rn. 35.
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